AGB

EVERLEAD – Nutzungsbedingungen

 

 

1                   Einleitung
1.1               Zweck

ALEX & GROSS Technology bietet unter www.everlead.ai seinen Nutzern (wie unter Ziff. 1.3 definiert) während der Abonnementlaufzeit die Nutzung einer KI-gestützten Leadmanagement-Plattform für modernes Sales Enablement: Intelligentes Lead-Scoring, automatisiertes Marketing und Content Management. Wie nachfolgend genauer beschrieben, bietet ALEX & GROSS Technology seinen Nutzern zahlreiche Tools und Funktionen zur Erstellung, Veröffentlichung und Nutzung von Websites, Newsletter, Marketing- und Content-Management und anderen Online-Anwendungen, Tools und Dienste.

Die Nutzung wird (i) im Rahmen von individuellen Vereinbarungen als managed version, im Übrigen (ii) auf Basis des eigenständig auf der Webseite www.everlead.ai buchbaren Angebots ausschließlich in Form von Abonnementpakten mit unterschiedlichem Leistungsumfang und Laufzeiten angeboten.

1.2               Geltung

Der Nutzung der Onlineplattform „EVERLEAD“ und der darin angebotenen Dienste und Tools liegen ausschließlich diese Nutzungsbedingungen zugrunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wird (alle Funktionen und Dienste sowie Software, die auf der Online-Plattform everlead.ai zur Nutzung angeboten werden – gemeinsam die „Dienste von EVERLEAD oder nur „Dienste“).

1.3               Vertragspartner

Vertragspartner sind die ALEX & GROSS Technology GmbH, O3 2-8
68161 Mannheim (eingetragen im Handelsregister der AG Mannheim unter HR B 742006) und der Nutzer, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

Die Nutzung der Dienste wird ausdrücklich nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages und bei Nutzung der Dienste von EVERLEAD in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4               Benutzerkonto

Um auf die Dienste von EVERLEAD zuzugreifen und sie nutzen zu können, ist eine Registrierung des Nutzers und die Erstellung eines Kontos bei EVERLEAD erforderlich („Benutzerkonto“). Die Erstellung des Benutzerkontos, kostenfreie Nutzung von Demoversionen sowie Demovorführungen und der Erwerb von kostenpflichtigen Abonnement-Diensten von EVERLEAD erfolgt direkt über die Webseite von EVERLEAD.

2                   Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB des Nutzers
2.1               Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus

(i)               diesen EVERLEAD-Nutzungsbedingungen sowie aus

(ii)              den Regelungen in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Abonnementpakets und den Preislisten (jeweils aufgeführt unter Anlage 1 – Leistungsbeschreibung und www.everlead.ai/preise) oder im Falle des Abschlusses individueller Vereinbarungen aus der diesbezüglichen Bestellung des Nutzers sowie

(iii)             den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie der EVERLEADdienste, aufrufbar unter https://www.everlead.ai/datenschutz/ und

(iv)             den Bestimmungen der gesonderten Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung [https://cdn.marketing-cloud.io/wp-content/everlead_2024/uploads/2025/03/05200530/EVERLEAD_AVV.pdf].

2.2               Diese Nutzungsbedingungen gelten für jegliches Nutzungsangebot der auf der Onlineplattform www.everlead.ai bereitgestellten Dienste von EVERLEAD, einschließlich der Nutzung des kostenfreien Demoangebots.
2.3               Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers

Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich durch ALEX & GROSS Technology widersprochen wird.

2.4               Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der ersten Erfüllungshandlung, insbesondere der Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der Nutzung der Dienste von EVERLEAD), zustande.

2.5               Durch die Nutzung der Dienste von EVERLEAD bestätigt der Nutzer die vorherige Kenntnisnahme der Datenschutzrichtlinie [https://www.everlead.ai/datenschutz/] und der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung [https://cdn.marketing-cloud.io/wp-content/everlead_2024/uploads/2025/03/05200530/EVERLEAD_AVV.pdf].

3                   Dienste von EVERLEAD und Leistungen von ALEX & GROSS Technology

3.1               ALEX & GROSS Technology bietet die Dienste von EVERLEAD, ausgenommen der kostenfreien Demovorführung und der kostenfreien Demoversion, ausschließlich im Rahmen von kostenpflichtigen Laufzeitverträgen (Abonnements) mit unterschiedlichem Leistungsinhalt („Abonnementpakete) und unterschiedlichen Mindestlaufzeiten (monatlich / jährlich) an. Ergänzend bietet ALEX & GROSS Technology individuelle Leistungen, insbesondere administrative Leistungen in Bezug auf die Nutzung der Dienste von EVERLEAD auf Basis gesonderter Vereinbarung an (folgend Ziff. 3.4. „managed services“).

ALEX & GROSS Technology stellt dem Nutzer während der Abonnementlaufzeit im Umfang des im Bestellformular gebuchten Leistungspakets und wie in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben, zeitlich befristeten Zugriff auf die Dienste von EVERLEAD über das Internet und den zur Nutzung bereitgestellten Speicherplatz zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt als „Software-as-a-Service“.

ALEX & GROSS Technology kann einige oder alle Elemente der Dienste von EVERLEAD durch Produkte bzw. Dienste von Drittanbietern bereitstellen. „Drittanbieterdienste“ sind Produkte und Dienste, die von Dritten bereitgestellt werden und dem Nutzer im Rahmen der Dienste von EVERLEAD zur Nutzung angeboten werden, mit den Diensten von EVERLEAD zusammenwirken oder in Verbindung mit diesen verwendet werden. Dienste von Drittanbietern stammen nicht von ALEX & GROSS Technology und unterliegen entsprechend nicht der Wartung und Produktentwicklung durch ALEX & GROSS Technology. Die eingesetzten Dienste von Drittanbietern sind in der EVERLEAD-Drittanbieter-Richtlinie [https://cdn.marketing-cloud.io/wp-content/everlead_2024/uploads/2025/03/05201014/EVERLEAD_Drittanbieter-Richtlinie.pdf] in ihrer jeweils geltenden Fassung aufgeführt.

Der Nutzung der Drittanbieterdienste liegt die EVERLEAD-Drittanbieter-Richtlinie [https://cdn.marketing-cloud.io/wp-content/everlead_2024/uploads/2025/03/05201014/EVERLEAD_Drittanbieter-Richtlinie.pdf] in ihrer jeweils geltenden Fassung und die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Drittanbieterdienste zugrunde.

Betrieb und Wartung der Dienste von EVERLEAD obliegen ALEX & GROSS Technology. Dies umfasst nicht die Aktualisierung von nutzerspezifischen Inhalten des Con­tent Mana­ge­ment Sys­tem (CMS).

Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Der Nutzer hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung entgegennehmen zu können und hält die erforderliche Hard- und Software eigenständig vor. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von ALEX & GROSS Technology bereitgestellten und eingesetzten Software sowie zu vergleichbaren Informationen zu den bereitgestellten Diensten. Die Bedienung und Konfiguration der Dienste, insbesondere die Integration in den eigenen Websites des Nutzers mittels Sourcecode obliegt dem Nutzer, soweit nicht im Einzelfall ALEX & GROSS Technology im Rahmen des Auftrags sich gesondert hierzu verpflichtet hat. Eine physische Überlassung der Software und der Dienste erfolgt nicht.

3.2               Der jeweilige Umfang der von ALEX & GROSS Technology bereitzustellenden Dienste und Leistungen ergibt sich aus der jeweils durch den Nutzer bei Abschluss des Abonnements gebuchten Leistungspakets. Die Dauer und die zeitliche Befristung der Nutzungsmöglichkeit der Dienste von EVERLEAD ergibt sich aus der nutzerseitig gebuchten Abonnementlaufzeit.

3.3               KI-Dienste

3.3.1          EVERLEAD stellt im Rahmen seiner Dienste auch Zugang zu Tools und Produkten mit KI-Funktionen (Funktionen mit künstlicher Intelligenz) sowie zu Tools und Produkten für maschinelles Lernen bereit, die dem Nutzer bei der Erstellung von Texten, Bildern und der Zusammenstellung von Informationen helfen. Dieser Abschnitt gilt für die Nutzung der KI-Dienste als Teil der Dienste von EVERLEAD.

Die KI-Dienste ermöglichen dem Nutzer auf unterschiedliche Weisen die Eingabe von Informationen (bspw. in Form von Text, Bildern oder auf andere Weise), um die KI-Dienste zur Generierung von Inhalten und Ausgabe der Ergebnisse an den Nutzer zu veranlassen.

3.3.2          ALEX & GROSS Technology stellt über die Dienste von EVERLEAD insoweit ausschließlich den Zugang zu KI-Technologie und KI-Diensten bereit, die von Dritten angeboten werden. Der Nutzung dieser KI-Tools liegen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters und die EVERLEAD-Drittanbieter-Richtlinie [https://cdn.marketing-cloud.io/wp-content/everlead_2024/uploads/2025/03/05201014/EVERLEAD_Drittanbieter-Richtlinie.pdf] in ihrer jeweils geltenden Fassung zugrunde. Der Nutzer verpflichtet sich, diese regelmäßig zu überprüfen und jeweils einzuhalten.

3.3.3          Es liegt in der Natur der KI-Technologie, dass es schwierig ist, die Ausgaben vollständig zu steuern und vorherzusagen. ALEX & GROSS Technology übernimmt keine redaktionelle oder inhaltliche Prüfung und Korrektur der Ausgaben der KI-Dienste. Die von den KI-Diensten und -tools generierten Ergebnisse sind eventuell nicht genau (oder genau genug), wahrheitsgemäß, rechtmäßig oder unvoreingenommen.

ALEX & GROSS Technology übernimmt entsprechend keine Zusicherung oder Garantie für die Ausgabegenauigkeit der KI-Dienste. ALEX & GROSS Technology steht insbesondere nicht dafür ein, dass die Ausgabe der KI-Dienste den Anforderungen und Erwartungen des Nutzers entspricht und übernimmt keine Verantwortung und Haftung betreffend die Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Relevanz, die Einhaltung der Gesetze betreffend das geistige Eigentum, die Rechtmäßigkeit, die Sittlichkeit, die Qualität oder die Unvoreingenommenheit der KI-Ausgabe.

3.3.4          Der Nutzer ist allein verantwortlich für alle Texte, Bilder und sonstigen Inhalte, die an die KI-Produkte durch Eingabe von Daten übermittelt werden und verfügt über die notwendigen Rechte zur Eingabe und Übermittlung derselben an den Drittanbieter zu Zwecken der Verarbeitung im Rahmen der angebotenen KI-Technologie. Der Nutzer ist ferner allein verantwortlich für die Texte, Bilder und sonstigen Inhalte, die von den KI-Produkten auf der Grundlage der eingegebenen Daten generiert werden und die Berechtigung zur Nutzung derselben. Die generierten Daten sind möglicherweise nicht hinreichend genau oder nicht hinreichend zuverlässig und sollten jeweils vor der Verwendung oder Weitergabe selbstständig durch den Nutzer überprüft werden. Der Nutzer ist entsprechend allein dafür verantwortlich, alle generierten KI-Inhalte vor deren Verwendung zu überprüfen.

3.3.5          Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Drittanbieter der KI-Tools möglicherweise die Eingaben des Nutzers zum Trainieren der KI-Funktionen und der Software-Tools des Drittanbieters verwenden könnten. Der Nutzer bestätigt, dass jegliche der eingegebenen Daten und generierten Daten, einschließlich Kundendaten, mit den Drittanbieterdiensten geteilt und von diesen entsprechend den Nutzungsbedingungen der Drittanbieterdienste verarbeitet werden dürfen, um dem Nutzer die Anwendung der KI-Produkte, die Unterstützung von EVERLEAD-Diensten und -Inhalten und andere Geschäftszwecke im Einklang mit dieser Vereinbarung zu ermöglichen.

3.4               Managed Services

Im Rahmen individueller Beauftragung erbringt ALEX & GROSS Technology für den Nutzer ergänzend kostenpflichtige Leistungen wie folgt

3.4.1          Einrichtung der Kundenplattform

ALEX & GROSS wird entsprechend der Leistungsbeschreibung gemäß der Bestellung des Nutzers die EVERLEAD-Plattform einrichten (Setup der Kundenplattform auf Basis der bestehenden EVERLEAD-Dienste) und dem Nutzer die Fertigstellung der Einrichtung anzeigen. Der Nutzer wird die Einrichtung der Plattform unverzüglich abnehmen und die Freigabe zum „GoLive“ in Textform erklären. Ab dem Zeitpunkt des GoLive übernimmt ALEX & GROSS Technology auf Basis der folgenden Bedingungen das Hosting, den laufenden Betrieb und die Administration der Plattform.

Die Weiterentwicklung der Kundenplattform (z.B. die Ergänzung um neue Module, Subdomains und/ oder Funktionen, Erweiterung um spezifische Schnittstellen außerhalb des bestehenden Standards der Software) kann auf Basis gesonderter Einzelaufträge erfolgen.

3.4.2          Integration und Pflege von Daten und Inhalten

Der Nutzer stellt ALEX & GROSS Technology laufend Daten zur Integration auf der Plattform zur Verfügung oder stellt diese selbst ein. Hierbei kann es sich um eigene Daten des Nutzers handeln oder um Daten von externen Datenlieferanten, mit denen der Nutzer entsprechende Verträge abgeschlossen hat und zu deren Verwendung im Rahmen der Anwendung der Dienste von EVERLEAD er berechtigt ist.

 

3.5               Verfügbarkeit und Störungen der EVERLEAD-Plattform

Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Dienste von EVERLEAD beträgt 98,5% im Jahresmittel. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von ALEX & GROSS Technology liegen wie insbesondere höhere Gewalt oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Integration von Scripts durch die Nutzer oder eine fehlerhafte Anwendung des ggf. integrierten Content Management Systems. ALEX & GROSS Technology wird den Nutzern nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform an den gegenüber ALEX & GROSS Technology benannten Ansprechpartner in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es ALEX & GROSS Technology ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.

3.6               ALEX & GROSS Technology führt täglich Datensicherungen der Dienste von EVERLEAD sowie der von den Nutzern hinterlegten Daten durch, die mindestens fünf Tage aufbewahrt bleiben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht. ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

3.7               ALEX & GROSS Technology beabsichtigt den Nutzungsumfang der Software weiterzuentwickeln. ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der Online-Dienste zu erweitern und weiterzuentwickeln. Es bleibt ALEX & GROSS Technology vorbehalten, Erweiterungen und Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten. Bucht der Nutzer eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag hinzu, gelten für diese Buchung diese Nutzungsbedingungen entsprechend. Stellt ALEX & GROSS Technology nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige Leistung von ALEX & GROSS Technology.

3.8               Änderung des Funktionsumfangs

ALEX & GROSS Technology kann den Funktionsumfang der Online-Dienste jederzeit in für den Nutzer zumutbarem Maße ändern, insbesondere diese durch höherwertige Leistungen austauschen. Eine Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von ALEX & GROSS Technology vollständig erhalten bleiben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer vorliegen oder die Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen geboten ist. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von ALEX & GROSS Technology zu erbringenden Leistungen (wie beispielsweise geringfügige Designänderungen), wird ALEX & GROSS Technology den Nutzer über die Änderung mit angemessener Vorlaufzeit vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.

3.9               ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zu den Diensten von EVERLEAD und dem Benutzerkonto vorübergehend zu sperren, wenn

  1. Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Nutzers missbraucht wurden bzw. werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden bzw. werden;
  2. Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem Nutzern bereitgestellten Online-Plattform verschafft haben;
  3. die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;
  4. ALEX & GROSS Technology aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben zur Sperrung verpflichtet ist;
  5. der Nutzer mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist;
  6. der Nutzer falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat oder die hinterlegten Kontaktdaten falsch oder ungültig geworden sind und eine Kommunikation zwischen ALEX & GROSS Technology und dem Nutzer nicht mehr möglich ist;
  7. eine regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des Nutzers nicht gewährleistet ist;
  8. Inhalte des Nutzers gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patente, oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen und der Nutzer den Verstoß trotz Hinweises von ALEX & GROSS Technology nicht unverzüglich abstellt;
  9. der Nutzer gegen seine Pflichten nach Ziff. 4. dieser Bedingungen verstößt;
  10. eine Gefahr der erheblichen Beschädigung oder Beeinträchtigung der von ALEX & GROSS Technology bereitgestellten Leistungen besteht oder
  11. eine Gefahr der Beschädigung des Rufs und des Ansehens von ALEX & GROSS Technology durch die seitens des Nutzers bereitgestellten Inhalte besteht.

ALEX & GROSS Technology soll die Sperrung dem Nutzer spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist. ALEX & GROSS Technology wird die Sperrung unverzüglich aufheben, wenn der Grund der Sperrung wegfällt und der Nutzer ALEX & GROSS Technology hierüber in Textform informiert.

4                   Pflichten des Nutzers

Der Nutzer wird insbesondere folgende Pflichten einhalten:

4.1               Im Falle von nicht eingelösten Zahlungen bzw. zurückgereichten Buchungen hat der Nutzer die bei ALEX & GROSS Technology entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

4.2               Der Nutzer darf die Dienste von EVERLEAD nicht missbräuchlich nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere,

▪ sicherzustellen, dass durch die Nutzung der Dienste von EVERLEAD und insbesondere durch das Versenden von Informationen und die Veröffentlichung von solchen keinerlei Beeinträchtigungen für ALEX & GROSS Technology und / oder Dritte entstehen und die geltende Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt werden;

▪ keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen zu übersenden, bspw.  Werbung ohne die erforderliche Einwilligung;

▪ keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel vorzunehmen (§ 238 StGB);

▪ keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder im Internet zum Abruf bereitzustellen oder auf solche zu verweisen. Dies umfasst das Verbot Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zur Volksverhetzung geeignet sind oder diesen Zweck verfolgen, zu Straftaten anleiten oder auch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von ALEX & GROSS Technology zu beschädigen.

Der Nutzer hat die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wie auch des Jugendmedienstaatsvertrages zu beachten.

4.3               Der Nutzer ist allein für den von ihm auf den Webseiten eingestellten Inhalt und insbesondere für die Zulässigkeit seines Leistungsangebots verantwortlich. Er wird Leistungen und Waren, deren Angebot oder Vertrieb einer Erlaubnis Dritter, insbesondere einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, nur dann einstellen oder verbreiten, wenn er im Besitz einer Erlaubnis hierfür ist.

4.4               Der Nutzer hat die Zugangsdaten zu der Online-Plattform sicher zu verwahren und darf diese nur den jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und ALEX & GROSS Technology unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.

4.5               Der Nutzer hat seine Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für die Daten auf den lokalen Systemen des Nutzers als auch für diejenigen Daten, die der Nutzer auf der von ALEX & GROSS Technology bereitgestellten Online-Plattform EVERLEAD speichert und mittels der bereitgestellten Dienste nutzt.

4.6               Der Nutzer bleibt Eigentümer aller Rechte an den von ihm eingegeben Inhalten, insbesondere Kundendaten und Kundenmaterialien. Der Nutzer räumt ALEX & GROSS Technology an sämtlichen Inhalten, die er auf die Server von ALEX & GROSS Technology oder von ALEX & GROSS Technology mit dem Hosting beauftragten Dienstleister im Rahmen der Nutzung der Dienste von EVERLEAD überträgt, ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, diese in dem Maße zu nutzen, wie es für die Erbringung der Dienste von EVERLEAD erforderlich ist, den Bedingungen dieses Vertrags und denen des anwendbaren Rechts entspricht (bspw. zur Vervielfältigung im Rahmen der Datensicherung). Hiervon ausgenommen ist ALEX & GROSS Technology berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus Inhalte des Nutzers vorzuhalten, soweit dies rechtlich für die Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine behördliche Anordnung dem zugrunde liegt.

Der Nutzer gewährleistet im erforderlichen Umfang über die Rechte an den eingestellten Inhalten zu verfügen.

4.7               Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte vollständig selbst verantwortlich. ALEX & GROSS Technology übernimmt insoweit keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtsmäßigkeit, Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Nutzer garantiert, dass er bei der Verwendung der Online-Dienste sämtliche anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, beachten wird und berechtigt ist, die von ihm eingestellten Inhalte zu nutzen.

Der Nutzer stellt ALEX & GROSS Technology und seine Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich in einer rechtswidrigen Verwendung der Dienste von EVERLEAD durch den Nutzer begründen oder die mit seiner Billigung erfolgt sind, insbesondere solcher, die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Webseiten und medialen Inhalten auf Drittanbieterplattformen (facebook, Instagram, „X“ u.a.) unter Nutzung der Dienste von EVERLEAD durch den Nutzer verbunden sind.

Der Nutzer ist verpflichtet, ALEX & GROSS Technology unverzüglich in Textform zu unterrichten, sollte ihm ein solcher Verstoß bekannt werden.

ALEX & GROSS Technology wird den Nutzer über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Zudem wird ALEX & GROSS Technology die Verteidigung entweder dem Nutzer überlassen oder in Absprache mit diesem selbst vornehmen. Insbesondere wird ALEX & GROSS Technology von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Nutzer weder anerkennen noch unstreitig stellen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß- und Ordnungsgelder, soweit der Nutzer sie zu vertreten hat.

5                   Nutzungsrechte an den Diensten von EVERLEAD / Nutzung durch Dritte

5.1               Mit Vertragsbeginn räumt ALEX & GROSS Technology dem Nutzer das zeitlich auf die Abonnementlaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Dienste von EVERLEAD vertragsgemäß zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Nutzer nicht.

5.2               Rechte, die vor­ste­hend nicht aus­drück­lich dem Nutzer ein­ge­räumt wer­den, ste­hen dem Nutzer nicht zu. Durch den vorliegenden Vertrag wird keine Lizenz in Bezug auf Software gewährt. Jegliche Urheber- und geistigen Eigentumsrechte an der Software und dem Quellcode, der den Diensten von EVERLEAD zugrunde liegt, verbleiben bei ALEX & GROSS Technology. Der Nutzer ist insbesondere nicht berech­tigt, die Dienste über die ver­ein­barte Nut­zung hin­aus zu nut­zen oder von Drit­ten nut­zen zu las­sen oder Drit­ten zugäng­lich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestat­tet, diese ganz oder teilweise zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu ver­äu­ßern oder zeit­lich begrenzt zu über­las­sen oder abgeleitete Werke auf ihrer Grundlage zu erstellen.

5.3               ALEX & GROSS Technology behält sich das Recht zur Zurückbehaltung betreffend den nach diesem Vertrag dem Nutzer einzuräumenden Rechten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.

5.4               Der Nutzer hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienste von EVERLEAD durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

6                   Entgelte und Zahlungsbedingungen

6.1               Der Nutzer zahlt für die Nutzung der Dienste von EVERLEAD an ALEX & GROSS Technology das mit dem jeweiligen Abonnement bzw. im Rahmen der Bestellung vereinbarte Entgelt. Wenn der Nutzer die Dienste in Anspruch nehmen möchte, ist er vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in der Preis- oder Leistungsbeschreibung, verpflichtet, alle anfallenden Entgelte im Voraus für den jeweiligen Nutzungszeitraum zu zahlen.

6.2               Soweit ALEX & GROSS Technology im Auftrag des Nutzers „managed services“ erbringt, richtet sich die an ALEX & GROSS Technology zu entrichtende Vergütung nach den Bestimmungen der Bestellung und den darin definierten Vergütungssätzen. Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach dem allgemeinen Vergütungssatz von ALEX & GROSS Technology, der aktuell 180,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer je Stunde und je Mitarbeiter beträgt. Die Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde.

6.3               Die Abonnemententgelte bleiben während der aktuellen Laufzeit des Abonnements unverändert, es sei denn der Nutzer überschreitet die maximalen, im Abonnementpreis enthaltenen Nutzungsgrenzen für (i) die maximale Anzahl von Firmenaccounts, (ii) Kontakten, (ii) Speicherplatz, (iii) Newsletterversendungen bzw. (iv) sonstige Beschränkungen oder der Nutzer (v) abonniert ggf. angebotene, zusätzliche Funktionen oder Produkte oder (vi) führt ein Upgrade auf ein anderes, höherwertigeres Abonnementpaket durch.

6.4               Anpassungen des Entgelts im Falle der Verlängerung des Abonnements.

ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, bei Verlängerung des Abonnements die Abonnementpreise auf den Stand der dann jeweils aktuellen Listenpreise anzupassen, die in der Übersicht der Abonnementpakete unter https://www.everlead.ai/preise/  aufgeführt ist. ALEX & GROSS Technology wird den Nutzer mit zeitlichem Vorlauf von mindestens 10 Tagen vor dem Tag der Verlängerung über die Preisanpassung in Textform informieren. Die Preisanpassung gilt ab Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums. Soweit der Nutzer mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann der Nutzer das Abonnement zum Ende Laufzeit unter Wahrung der Kündigungsfristen nach Ziff. 11.3 kündigen.

6.5               Soweit nicht abweichend vereinbart, sind alle Entgelte als Netto-Preise zzgl. der anwendbarer Umsatzsteuer zu verstehen.

Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.

Sämtliche Zahlungen sind in Euro zu entrichten.

6.6               Der Nutzer ermächtigt ALEX & GROSS Technology (sowohl direkt als auch über verbundene Unternehmen oder Zahlungsdienstleister), Zahlungen und Entgelte, die während der Vertragslaufzeit anfallen über die seitens des Nutzers autorisierte Zahlungsmethode anzufordern, einzuziehen oder anderweitig zu belasten oder auch zu erstatten.

Der Nutzer ermächtigt ALEX & GROSS Technology insbesondere externe Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen, Stripe, PayPal u.a.) mit der Verarbeitung von Zahlungen zu beauftragen und stimmt der Offenlegung der Zahlungsdaten gegenüber dem betreffenden Zahlungsdienstleister zu.

Die Verarbeitung von Zahlungen durch externe Zahlungsdienstleister, die der Nutzer autorisiert hat, unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

6.7               Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Anfang eines jeden vereinbarten Abrechnungszeitraumes im Voraus.

ALEX & GROSS Technology stellt die Rechnung für die Zahlung von Entgelten oder eine Gutschrift für die Erstattung von Entgelten in elektronischer Form und auf der Grundlage der seitens des Nutzers genannten Rechnungsadresse aus. Die Rechnung wird über das Benutzerkonto und/oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Nutzer wird die für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten bereitstellen.

Die Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie im Benutzerkonto zur Verfügung steht.

6.8               Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Nutzers

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6.9               Verzug des Nutzers

Der Nutzer kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei ALEX & GROSS Technology auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.

Verletzt der Nutzer seine Zahlungsverpflichtung, ist ALEX & GROSS Technology berechtigt, die Dienste von EVERLEAD auf Kosten des Nutzers zu sperren, wenn sich der Nutzer im Zahlungsverzug befindet. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der ALEX & GROSS Technology vorbehalten.

7                   Gewährleistung

7.1               Für Mängel bei der Bereitstellung der Online-Plattform haftet ALEX & GROSS Technology ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

7.2               Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

7.3               Sind die von ALEX & GROSS Technology nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird ALEX & GROSS Technology nach Zugang einer Mängelrüge des Nutzers in Textform innerhalb angemessener Frist die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die ALEX & GROSS Technology zur Nutzung durch den Nutzern lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Nutzer aufgetretene Mängel in zumutbarer Weise umgehen kann, um die Dienste von EVERLEAD, einschließlich der eingesetzten Drittanbieter-Software und -dienste vertragsgemäß nutzen zu können.

7.4               Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die ALEX & GROSS Technology zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Nutzer in Textform gesetzten, angemessenen Frist fehl, kann der Nutzer die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist – abhängig vom jeweils vereinbarten Vergütungsmodell – auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Preises beschränkt.

7.5               Erreicht die Minderung nach Ziffer 7.4 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 7.4 genannten Höchstbetrag, kann der Nutzer den Vertrag fristlos kündigen. Diese Kündigung bedarf der Textform.

7.6               Im Falle einer Mängelanzeige wird der Nutzer ALEX & GROSS Technology bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich unterstützen und ALEX & GROSS Technology insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die ALEX & GROSS Technology für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.

7.7               Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder betreffen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8                   Schadensersatz und Haftung

8.1               Für kostenlose Leistungen haftet ALEX & GROSS Technology nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2               ALEX & GROSS haftet nicht in Bezug auf Dienste und Produkte von Drittanbietern, die durch den Nutzer im Rahmen der Dienste von EVERLEAD in Anspruch genommen werden können.

8.3               Im Übrigen haftet ALEX & GROSS Technology für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

8.4               In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet ALEX & GROSS Technology nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Nutzer deswegen regelmäßig verlassen darf.

8.5               ALEX & GROSS Technology haftet im Fall von Ziffer 8.448.4 weder für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg noch für entgangenen Gewinn oder für mittelbare Schäden.

8.6               Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 8.4 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.7               Soweit nicht abweichend zwischen den Parteien festgelegt, erachten die Parteien als den vertragstypischen, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden in Höhe der durchschnittlichen Jahresentgelte des Nutzers für den jeweiligen Vertrag mit ALEX &  GROSS Technology (sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, wird das Jahresentgelt hochgerechnet).

8.8               Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 8.4 auf den Betrag für die Kosten der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Nutzer angefallen wäre.

8.9               Die verschuldensunabhängige Haftung von ALEX & GROSS Technology nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist abbedungen.

8.10            Eine etwaige Haftung ALEX & GROSS Technologys für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.  Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes bleibt die Haftungsregelung des § 70 TKG in jedem Fall unberührt.

8.11            Eine weitergehende Haftung von ALEX & GROSS Technology ist ausgeschlossen.

8.12            Die Haftungsbeschränkungen nach diesen AGB gelten auch zugunsten der mit ALEX & GROSS Technology im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von ALEX & GROSS und der verbundenen Unternehmen.

9                   Vertraulichkeit und Geheimhaltung

9.1               Der Nutzer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) von ALEX & GROSS Technology, die entweder auf Grund der Natur der Information oder den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen sind oder von ALEX & GROSS Technology als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht vertraglich vorgesehen ist. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch mit dem Nutzer verbundene Unternehmen, an denen der Nutzer keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des Nutzers sowie sonstige vom Nutzer beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten. In gleichem Umfang verpflichtet sich ALEX & GROSS Technology gegenüber dem Nutzer als vertrauliche Informationen empfangende Partei zur Geheimhaltung.

9.2               Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere auch Auskünfte, die ALEX & GROSS Technology im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt.

9.3               Die Parteien sind jeweils berechtigt, die ihnen als empfangende Partei zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen haben sich die Parteien jeweils unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. Sie werden sich in ihren Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen weiterhin unterstützen.

9.4               Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen vor der Offenlegung der empfangenden Partei bereits bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich eine Partei auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat sie diese durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.

9.5               Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht für eine Dauer von drei Jahren ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Nutzer gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.

10                Datenschutz

10.1            Die Ver­trags­part­ner wer­den die jeweils anwend­ba­ren, insbesondere die in Deutsch­land gül­ti­gen, daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen beach­ten und ihre im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag und des­sen Durch­füh­rung ein­ge­setz­ten Beschäf­tig­ten auf das Daten­ge­heim­nis, nachweislich i.S. des Art. 5 Abs. 2 DSGVO, ver­pflich­ten, soweit diese nicht bereits ent­spre­chend ver­pflich­tet sind.

10.2            Erhebt, ver­ar­bei­tet oder nutzt der Nutzer per­so­nen­be­zo­gene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwend­ba­ren, insbesondere daten­schutz­recht­li­chen, Bestim­mun­gen berech­tigt ist und stellt im Fall eines Ver­sto­ßes den Anbie­ter von Ansprü­chen Drit­ter frei.

10.3            Personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung und -abwicklung

ALEX & GROSS Technology fungiert als Verantwortlicher für personenbezogenen Daten des Nutzers, die seitens des Nutzers im Rahmen der Anmeldung des Benutzerkontos, bei Buchung der Dienste von EVERLEAD, bei Besuch der von EVERLEAD betriebenen Websites oder über andere Kanäle (z. B. bei persönlichen Events) zur Verfügung gestellt werden. ALEX & GROSS Technology verwendet diese Daten entsprechend den Angaben in der Datenschutzrichtline der EVERLEAD-Dienste (https://www.everlead.ai/datenschutz/) einbinden.

ALEX & GROSS Technology wird nutzer­be­zo­gene Daten nur in dem Umfang erhe­ben und nut­zen, wie es die Durch­füh­rung die­ses Ver­trags erfor­dert. Der Nutzer stimmt der Erhe­bung und Nut­zung sol­cher Daten in die­sem Umfang zu.

10.4            Daten- und Inhaltsübermittlung im Rahmen der Nutzung der Dienste

ALEX & GROSS Technology selbst erwirbt im Übrigen keine über die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen hinausgehenden Rechte an den vom Nutzer im Rahmen der Nutzung der Dienst von EVERLEAD gespeicherten Daten und Inhalte (insbesondere personenbezogene Daten Dritter). Auf Weisung des Nutzers ist ALEX & GROSS Technology berechtigt, solche Daten auf Basis der nachfolgenden Bestimmungen und im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.

Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Nutzers wird ALEX & GROSS Technology personenbezogene Daten ausschließlich im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und nach Weisung des Nutzers erheben, verarbeiten, nutzen oder auf diese zugreifen. Die Auftragsdatenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf Basis der gesonderten Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung [https://cdn.marketing-cloud.io/wp-content/everlead_2024/uploads/2025/03/05200530/EVERLEAD_AVV.pdf].

Für die Einhaltung der Regelungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist im Falle der Auftragsdatenverarbeitung in Bezug auf personenbezogene Daten ausschließlich der Nutzer verantwortlich.

10.5            Die Ver­pflich­tun­gen nach 10.1 bis 10.4 beste­hen, so lange Anwendungsdaten im Ein­fluss­be­reich von ALEX & GROSS Technology lie­gen, auch über das Ver­trag­sende hin­aus.

 

11                Laufzeit und Kündigung

11.1            Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich jeweils aus den Angaben des gebuchten Abonnementpakets. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Buchung des Abonnements.

11.2            Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat ab dem Vertragsbeginn.

11.3            Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner jeweils mit einer Frist von einer Woche, frühestens zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit des Abonnements, kündbar.

Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner jeweils mit einer Frist von dreißig (30) Tagen, frühestens zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit des Abonnements, kündbar.

Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag erneut um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit.

11.4            Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

Ein wichtiger Grund ist für ALEX & GROSS Technology insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Nutzer, die ihm nach diesen Nutzungsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.5            Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird ALEX & GROSS Technology die Daten des Nutzers innerhalb von 35 Tagen löschen. Dies schließt insbesondere die Ergebnisse der Datenverarbeitung, überlassene Dokumente und überlassene Datenträger und Kopien der personenbezogenen Daten mit ein. ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Daten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von 35 Tagen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zu speichern, um den Nutzer vor versehentlichem Datenverlust zu bewahren.

Die Pflicht zur Löschung besteht nicht, sofern ALEX & GROSS Technology nach dem Recht der EU oder der Mitgliedstaaten zur weiteren Speicherung der Daten gesetzlich verpflichtet ist. Besteht eine weitere Verpflichtung zur Speicherung, hat ALEX & GROSS Technology die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken und die Daten nur für die Zwecke zu nutzen, für die eine Verpflichtung zur Speicherung besteht. Die Pflichten zur Sicherheit der Verarbeitung bestehen für den Zeitraum der Speicherung fort. ALEX & GROSS Technology hat die Daten innerhalb von 35 Tagen zu löschen, sobald die Pflicht zur Speicherung entfällt.

12                Änderungen dieser Nutzungsbedingungen und der Leistungen

12.1            Diese Nutzungsbedingungen können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und welche ALEX & GROSS Technology nicht veranlasst hat oder beeinflussen konnte und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen und die Laufzeit sowie der Regelungen zur Kündigung. Zudem können die Nutzungsbedingungen angepasst werden, soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam ist oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer Bestimmung der Nutzungsbedingungen führt.

12.2            Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Nutzers verschoben wird, so dass die Änderung für den Nutzer zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn neue technische Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen, da die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form nicht mehr erbracht werden kann oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern. Das Recht von ALEX & GROSS Technology zu Anpassungen der Funktionen der Dienste von EVERLEAD nach den Bestimmungen der Ziff. 3.8 bleibt unberührt.

12.3            Änderungen der Nutzungsbedingungen oder der Leistungen nach Ziffer 12.1 und 12.2 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform per Email oder Nachricht im Benutzerkonto mitgeteilt. Dem Nutzer steht bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

13                Höhere Gewalt

13.1            Kei­ner der Ver­trags­part­ner ist zur Erfül­lung der ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen im Fall und für die Dauer höhe­rer Gewalt ver­pflich­tet. Insb. fol­gende Umstände sind als höhere Gewalt in die­sem Sinne anzu­se­hen:

•         von dem Ver­trags­part­ner nicht zu ver­tre­tende(s) Feuer/Explo­sion/Über­schwem­mung/Lieferschwierigkeiten von Dienstleistern,
•         Krieg, Meu­te­rei, Blo­ckade, Embargo, Pandemie
•         über 6 Wochen andau­ern­der und von dem Ver­trags­part­ner nicht schuld­haft her­bei­ge­führ­ter Arbeits­kampf,
•         nicht von einem Ver­trags­part­ner beein­fluss­bare tech­ni­sche Pro­bleme des Inter­nets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbie­ter die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­leis­tung mit anbie­tet.

13.2            Jeder Ver­trags­part­ner hat den ande­ren über den Ein­tritt eines Falls höhe­rer Gewalt unver­züg­lich schrift­lich in Kennt­nis zu set­zen.

14                Schlussbestimmungen und Priorität von Vertragsbedingungen, Aufrechnung

14.1            Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen im Leistungsangebot des Abonnementpakets sowie diesen Nutzungsbedingungen von ALEX & GROSS Technology gehen die Regelungen im Leistungsangebot den Nutzungsbedingungen von ALEX & GROSS Technology vor.

14.2            Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen aus-schließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.

14.3            Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum EinheitlichenUN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

14.4            ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. ALEX & GROSS Technology haftet in diesem Fall für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

14.5            Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Mannheim. ALEX & GROSS Technology ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Stand: 5. März 2025